Gentechnik: Verbesserung der Verbraucherinformation
Der Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. (VKL) begrüßt die Initiative der Bundesregierung, zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) im Bereich der Gentechnik auf europäischer Ebene anzustreben (Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode).Der VKL setzt sich für eine klare, einfache und verständliche Lebensmittelkennzeichnung ein. Mit einer Prozesskennzeichnung wäre auch die irreführende Angabe „ohne Gentechnik“ praktisch vom Tisch, die der deutsche Gesetzgeber im Mai 2008 eingeführt hat, die aber wegen ihres Irreführungspotenzials von den Herstellern bislang kaum genutzt wird.
Allerdings sind bei der Einführung einer erweiterten Gentechnikkennzeichnung wichtige Punkte zu beachten:
- Die Regelung kann nur auf Gemeinschaftsebene erfolgen; ein deutscher Alleingang würde angesichts eines Anteils aus EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland eingeführter Lebensmittel von 70 % am Gesamtlebensmittelimport den Wettbewerb zu Lasten deutscher Hersteller unerträglich verzerren.
- Die aufgrund der bestehenden europäischen Gentechnik-Verordnungen bekannten Kontroll- und Überwachungsprobleme insbesondere bei der Einbeziehung von Verarbeitungshilfsstoffen und Enzymen in die Pflichtkennzeichnung müssen gelöst werden.
- Die plötzliche Umkehrung der Marktsituation von heute kaum gekennzeichneten Produkten auf eine Vielzahl gekennzeichneter Produkte ist – auch von staatlicher Seite – sorgfältig vorzubereiten und zu kommunizieren. Dies gilt umso mehr, als ungeachtet positiver Äußerungen zur Sicherheit und zu den Chancen grüner Gentechnik ein Klima der Unsicherheit und Besorgnis bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht, dem der Staat bislang nicht entgegengetreten ist.
Download als .pdf

