07.09.2026
Stellungnahme zu BPA-Befunden in Konserven
Öko-Test hat für seine September-Ausgabe 2026 insgesamt 52 Dosenprodukte auf die Bisphenole BPA, BPF und BPS untersuchen lassen. Kulinaria Deutschland vertritt aus dem getesteten Produktportfolio Hersteller von Fertiggerichten, Suppen und Eintöpfen. Unsere folgende Stellungnahme bezieht sich auf die durch uns vertretenen Produktgruppen.
Kulinaria Deutschland begrüßt unabhängige Produkttests und eine transparente Information der Verbraucher. Gerade bei komplexen wissenschaftlichen Fragen kommt es jedoch darauf an, Messergebnisse nicht nur darzustellen, sondern auch verständlich einzuordnen. Dabei sollte insbesondere zwischen einem analytischen Befund, einem gesundheitlichen Richtwert und einem konkreten Gesundheitsrisiko unterschieden werden.
Das Wichtigste in Kürze
• Die BPA-Befunde zeigen, dass die Umstellung der Verpackungssysteme bereits voranschreitet, aber noch nicht abgeschlossen ist. Einige der von Öko-Test untersuchten Produkte sind bereits BPA-frei oder weisen nur geringe Gehalte auf. Andere enthalten noch deutlich höhere Mengen. Die Befunde sollten daher ernst genommen und die weitere Reduzierung von BPA-Einträgen konsequent fortgesetzt werden.
• Die gesundheitliche Bewertung von BPA durch EFSA und BfR unterscheidet sich erheblich. Die EFSA legt einen TDI von 0,2 ng BPA/kg Körpergewicht und Tag zugrunde, das BfR einen Wert von 200 ng/kg Körpergewicht und Tag – ein Unterschied um den Faktor 1.000. Beide Institutionen verfolgen ein hohes gesundheitliches Schutzniveau; auch das BfR bezeichnet seine Ableitung ausdrücklich als konservativ. Die große Differenz beruht auf unterschiedlichen wissenschaftlichen Bewertungsansätzen.
• Eine Überschreitung des TDI ist nicht mit einer entsprechend erhöhten gesundheitlichen Gefährdung gleichzusetzen. Der TDI ist ein gesundheitlicher Richtwert und keine Wirkungsschwelle. Angaben wie „100-facher“ oder „1.000-facher TDI“ beschreiben daher den rechnerischen Abstand zum Richtwert, nicht eine entsprechende Erhöhung der Wahrscheinlichkeit oder Schwere gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Die von Öko-Test festgestellten BPA-Gehalte zeigen zunächst ein sehr unterschiedliches Bild. Einige Produkte sind bereits BPA-frei oder weisen nur sehr geringe Gehalte auf, während andere Produkte noch deutlich höhere Mengen enthalten. Diese Unterschiede spiegeln auch den laufenden Umstellungsprozess bei Lebensmittelverpackungen wider. Die europäische Regulierung sieht hierfür Übergangsfristen vor. Einige Hersteller haben bereits deutlich vor deren Ablauf umgestellt, weitere befinden sich derzeit in diesem Prozess.
Für die gesundheitliche Einordnung der Befunde ist vor allem der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2023 festgelegte TDI von 0,2 Nanogramm BPA je Kilogramm Körpergewicht und Tag von Bedeutung. Die EFSA ist die wissenschaftliche Risikobewertungsbehörde der Europäischen Union für den Lebensmittelbereich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt diese Aufgabe auf nationaler Ebene in Deutschland wahr. Beide Institutionen verfolgen dabei dasselbe Ziel: einen gesundheitlichen Richtwert abzuleiten, der Verbraucher auch bei lebenslanger Aufnahme schützt.
Bei der wissenschaftlichen Ableitung kommen sie allerdings zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Die EFSA legt einen TDI von 0,2 ng/kg Körpergewicht und Tag zugrunde, das BfR einen Wert von 200 ng/kg Körpergewicht und Tag. Die beiden gesundheitlichen Richtwerte unterscheiden sich damit um den Faktor 1.000. Dabei bezeichnet auch das BfR seinen Wert ausdrücklich als konservativ.
Öko-Test weist auf diese wissenschaftliche Kontroverse hin. Der erhebliche Unterschied zwischen den beiden Bewertungen ist für die Einordnung der teilweise sehr hohen rechnerischen TDI-Überschreitungen von zentraler Bedeutung.
1. Der TDI ist keine Grenze, oberhalb derer gesundheitliche Schäden eintreten
Der TDI beschreibt die Menge eines Stoffes, die nach wissenschaftlicher Bewertung täglich und lebenslang aufgenommen werden kann, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Er ist somit ein gesundheitlicher Richtwert und keine Wirkungsschwelle.
Diese Unterscheidung ist für die Einordnung der Öko-Test -Ergebnisse entscheidend. Die Höhe einer TDI-Überschreitung beschreibt zunächst lediglich, wie weit eine errechnete Aufnahme über diesem Richtwert liegt. Sie ist dagegen kein unmittelbares Maß für die Wahrscheinlichkeit oder Schwere einer gesundheitlichen Wirkung.
Hinzu kommt, dass der sehr niedrige BPA-TDI der EFSA nicht auf einer Dosis beruht, bei der beim Menschen Erkrankungen beobachtet wurden. Ausgangspunkt waren vielmehr Veränderungen bestimmter Zellen des Immunsystems, sogenannter Th17-Zellen, in Versuchen mit Mäusen. Die EFSA überträgt diese Ergebnisse auf den Menschen und berücksichtigt anschließend weitere wissenschaftliche Unsicherheiten. Auf diese Weise entsteht ein gesundheitlicher Richtwert mit erheblichem Abstand zu den Dosisbereichen, die den Ausgangspunkt der Bewertung bilden (EFSA CEP Panel, 2023).
Mit dem Überschreiten des TDI verlässt man folglich den Bereich, für den gesundheitliche Beeinträchtigungen bei lebenslanger täglicher Aufnahme nicht zu erwarten sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit bereits ein Dosisbereich erreicht ist, in dem mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechnet werden muss. Zwischen beiden Aussagen liegt vielmehr ein Bereich, in dem das mögliche Risiko anhand der konkreten Exposition und der toxikologischen Erkenntnisse näher bewertet werden muss.
2. Die Ableitung des EFSA-TDI ist wissenschaftlich umstritten
EFSA und BfR kommen bei der Ableitung eines gesundheitlichen Richtwertes für BPA zu Ergebnissen, die um den Faktor 1.000 auseinanderliegen. Dieser große Unterschied beruht jedoch nicht auf unterschiedlichen Schutzzielen. Beide Institutionen berücksichtigen wissenschaftliche Unsicherheiten und wählen einen vorsorglichen Ansatz zum Schutz der Verbraucher. Deutlich unterscheiden sie sich allerdings darin, wie sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenführen und bestehende Unsicherheiten in einen konkreten Richtwert übersetzen.
So wählt die EFSA als Ausgangspunkt Veränderungen bestimmter Immunzellen, die in Versuchen mit Mäusen beobachtet wurden. Das BfR bezieht dagegen die Gesamtheit der verfügbaren Daten zu unterschiedlichen gesundheitlichen Wirkungen stärker in die Ableitung seines Richtwertes ein und hat hierfür eine umfangreiche wissenschaftliche Datenbasis ausgewertet. Der Unterschied liegt damit nicht in einem höheren oder niedrigeren angestrebten Schutzniveau, sondern vor allem in der wissenschaftlichen Methodik, mit der aus den vorhandenen Daten ein gesundheitlicher Richtwert abgeleitet wird (BfR, 2023a; 2023b).
Ein besonders wichtiger methodischer Unterschied betrifft dabei die Übertragung von Erkenntnissen aus Tierversuchen auf den Menschen. Die EFSA verwendet hierfür einen speziell für BPA berechneten Umrechnungsfaktor, den sogenannten Human-Equivalent-Dose-Faktor. Das BfR hält die wissenschaftliche Grundlage dieses Faktors für nicht ausreichend belastbar. In seinen FAQ vom 13. Juli 2023 fasst das Institut die Konsequenz für den EFSA-TDI ungewöhnlich deutlich zusammen:
„Allein die Verwendung der genannten, aus Sicht des BfR ungeeigneten Studie zur Ermittlung des Umrechnungsfaktors Maus-Mensch führt nach Ansicht des BfR dazu, dass der von der EFSA neu berechnete TDI um einen Faktor 10 bis 100 zu niedrig ist.“
(BfR, 2023b)
Ein weiterer Unterschied zeigt sich im Umgang mit wissenschaftlichen Unsicherheiten. Beide Institutionen berücksichtigen solche Unsicherheiten ausdrücklich, wählen hierfür aber unterschiedliche Verfahren. Das BfR weist insbesondere darauf hin, dass die Kombination mehrerer jeweils vorsorglicher Einzelannahmen zu einer „Worst-Worst-Case“-Betrachtung führen kann. Mehrere Annahmen auf der jeweils sicheren Seite können sich dabei gegenseitig verstärken. Das BfR verwendet deshalb einen probabilistischen Ansatz, bei dem die verschiedenen Unsicherheiten gemeinsam und quantitativ betrachtet werden (BfR, 2023a).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Auch das Ergebnis dieser alternativen Berechnung bezeichnet das BfR ausdrücklich als konservativ.
Der Unterschied zwischen den aktuellen Richtwerten bleibt dennoch außergewöhnlich groß. Beide Werte wurden von nationalen bzw. europäischen wissenschaftlichen Risikobewertungsinstitutionen mit dem Anspruch abgeleitet, Verbraucher auch bei lebenslanger Aufnahme zu schützen. Die große Differenz verdeutlicht damit, wie stark unterschiedliche wissenschaftliche Methoden und insbesondere der Umgang mit Unsicherheiten das Ergebnis einer solchen Bewertung beeinflussen können.
3. Was bedeuten die hohen TDI-Überschreitungen?
Angaben wie „100-facher TDI“ oder „1.000-facher TDI“ wirken zunächst alarmierend. Für ihre richtige Einordnung ist jedoch entscheidend, was mit diesen Zahlen eigentlich verglichen wird.
Die EFSA überträgt Erkenntnisse aus Tierversuchen mithilfe eines für BPA spezifischen Faktors auf den Menschen. Anschließend werden weitere wissenschaftliche Unsicherheiten betrachtet und berücksichtigt. Unter Anwendung zusätzlicher Faktoren leitet die EFSA schließlich den TDI von 0,2 ng/kg Körpergewicht und Tag ab (EFSA CEP Panel, 2023).
Die Zahl vor dem Wort „fach“ beschreibt daher den Abstand zu diesem vorsorglich abgeleiteten Richtwert – nicht den Abstand zu einer beim Menschen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkung.
Wie wichtig diese Unterscheidung ist, wird durch die unterschiedliche Bewertung von EFSA und BfR besonders anschaulich. Ein und dieselbe BPA-Aufnahme kann rechnerisch weit über dem EFSA-TDI liegen und zugleich unterhalb des vom BfR ebenfalls konservativ abgeleiteten gesundheitlichen Richtwertes.
Hohe BPA-Befunde sollten ernst genommen werden und Anlass sein, Einträge weiter zu reduzieren. Für die gesundheitliche Bewertung reicht die Angabe des Faktors einer TDI-Überschreitung allein jedoch nicht aus.
4. Die Umstellung der Verpackungen zeigt bereits Wirkung
Zugleich zeigen die Ergebnisse von Öko-Test, dass die Verringerung der BPA-Einträge technisch möglich ist und bereits stattfindet. Erstmals hat ÖKO-TEST in diesem Test Dosenlebensmittel gefunden, in denen kein BPA nachgewiesen wurde. Weitere Produkte weisen nur geringe Gehalte auf (ÖKO-TEST, 2026).
Die Lebensmittelwirtschaft stellt ihre Verpackungssysteme derzeit auf BPA-freie Alternativen um. Die europäische Regelung trägt dem hierfür erforderlichen technischen Umstellungsprozess mit Übergangsfristen Rechnung. Einige Hersteller haben diesen Wechsel bereits deutlich vor Ablauf der Fristen vollzogen, andere befinden sich noch in der Umstellung.
Die unterschiedlichen Befunde stellen insofern auch eine Momentaufnahme dieses Prozesses dar. Das Ziel bleibt dabei klar: Wo BPA-Einträge durch geeignete Verpackungsalternativen vermieden oder weiter reduziert werden können, sollte dieser Weg konsequent fortgesetzt werden.
Fazit
Die Ergebnisse von Öko-Test zeigen damit zweierlei: Die Umstellung auf BPA-freie Verpackungssysteme zeigt bereits Wirkung, ist aber noch nicht abgeschlossen. Hohe BPA-Befunde sollten ernst genommen werden und Anlass sein, Eintragsquellen weiter zu reduzieren.
Für ihre gesundheitliche Einordnung ist zugleich der wissenschaftliche Hintergrund des EFSA-TDI entscheidend. ÖKO-TEST weist selbst auf die unterschiedliche Bewertung von EFSA und BfR hin. Beide Institutionen verfolgen ein hohes gesundheitliches Schutzniveau und berücksichtigen wissenschaftliche Unsicherheiten. Sie tun dies allerdings mit unterschiedlichen Methoden und kommen dadurch zu Richtwerten, die um den Faktor 1.000 auseinanderliegen. Auch das BfR bezeichnet seinen deutlich höheren Richtwert ausdrücklich als konservativ.
Eine x-fache Überschreitung des TDI bedeutet deshalb keine x-fache Erhöhung des Gesundheitsrisikos. Der Faktor beschreibt den Abstand zu einem wissenschaftlich abgeleiteten Richtwert, nicht die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Die BPA-Befunde sprechen somit für eine konsequente Fortsetzung der bereits begonnenen Minimierung. Zugleich sollten die teilweise sehr hohen rechnerischen TDI-Überschreitungen vor dem Hintergrund ihrer wissenschaftlichen Ableitung verstanden und entsprechend eingeordnet werden.
Quellen
BfR (2023a): Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Bisphenol A: BfR schlägt gesundheitsbasierten Richtwert vor, für eine vollständige Risikobewertung werden aktuelle Expositionsdaten benötigt. Stellungnahme zur gesundheitlichen Bewertung von Bisphenol A, 19. April 2023.
BfR (2023b): Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Bisphenol A in Alltagsprodukten: Antworten auf häufig gestellte Fragen. Aktualisierte FAQ, 13. Juli 2023.
EFSA CEP Panel (2023): EFSA Panel on Food Contact Materials, Enzymes and Processing Aids (CEP): Re-evaluation of the risks to public health related to the presence of bisphenol A (BPA) in foodstuffs. EFSA Journal 2023;21(4):6857. DOI: 10.2903/j.efsa.2023.6857.
ÖKO-TEST (2026): ÖKO-TEST: Bisphenole in Dosenkonserven. ÖKO-TEST Magazin 9/2026, S. 26–35; ergänzend die zum Test veröffentlichten Testmethoden und das Anbieterverzeichnis.
Pressemitteilung zum Download:
KD_SN_Oeko-Test_BPA in Konserven